öffnung der schul-sportplätze für gemeinnützige vereine, kintergärten, altersheime
KEINE ZUSTÄNDIGKEIT DES BEZIRKS
Der Bezirk ist zwar für die Infrastruktur und die Erhaltung der Pflichtschulgebäude und Kindergärten zuständig; die inhaltliche Gestaltung von Schulgebäuden obliegt aber der Schulleitung bzw. der Bildungsdirektion.
Die Sporträume der Schulen werden bereits mehrfach genutzt und z.B. die Turnsäle an Sportvereine vergeben. Dafür zuständig ist die MA 51 – Sportamt.
Für weitere Einrichtungen ist der jeweilige Betreiber selbst verantwortlich – z.B. Häuser zum Leben - Kuratorium Wiener Pensionistenwohnhäuser.
Die Redaktion
schulsportplätze werden die mehrheit der zeit nicht durch die schulen selbst genutzt, daher mein vorschlag: diese auch gemeinnützigen vereinen, kindergärten oder altersheimen zur verfügung stellen;
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