Die Bezirksvertretung ist das Gremium, in dem alle 40 gewählten Bezirksrätinnen und Bezirksräte vertreten sind. Gleichzeitig mit dem Wiener Landtag werden auch die Bezirksvertretungen gewählt. Die Sitzungen der Bezirksvertretung Alsergrund sind öffentlich und finden im Festsaal der Bezirksvorstehung (9., Währinger Straße 43) statt. Hier hat jede Bezirksrätin und jeder Bezirksrat das Recht, schriftliche Anträge einzubringen. Darüber wird debattiert und abgestimmt. Da keine Fraktion die absolute Mehrheit stellt, müssen für eine Beschlussfassung Kooperationen eingegangen werden.
Die Mitglieder der Bezirksvertretung können auch beschließen, den Antrag in einem Ausschuss oder in einer Kommission der Bezirksvertretung weiter zu beraten. Es können noch Meinungen der Fachdienststellen und Expertisen vor einem eventuellen Beschluss eingeholt werden. Anträge, die einstimmig oder mit einer Stimmenmehrheit angenommen wurden, werden an die zuständigen Personen oder städtischen Dienststellen, wie StadträtInnen oder Magistratsabteilungen, weitergeleitet.
Da ein Antrag eine Willensbekundung der Bezirksvertretung und kein unmittelbarer Auftrag ist, wird die Realisierung überprüft. Es besteht daher die Möglichkeit, dass Anträge aus finanziellen, technischen, administrativen oder anderen Gründen nicht (sofort) verwirklicht werden können, obwohl sie beschlossen wurden.
Die Protokolle der Bezirksvertretungssitzungen werden jeweils – nach Ablauf der Auflagefrist – sechs Wochen nach der Sitzung auf www.alsergrund.wien.at veröffentlicht und können dort jederzeit nachgelesen und heruntergeladen werden.
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